Zuschüsse "Zeltlagergroschen"
Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form des sogenannten "Zeltlagergroschens".
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Jugendgruppen
- aus den Sportvereinen des Landes SportBundes Niedersachsen e.V.,
- der Landesfachverbände,
- der Gliederungen der Landesfachverbände,
- der Sportbünde
bekommen.
Hierfür wenden sich die Jugendgruppen der Sportvereine im Kreis Northeim bitte vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme an die Sportjugend im KreisSportBund Northeim-Einbeck.
Dort erhalten sie den für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.
Ansprechpartner:
Rainer Mosch
Tel: 0555161730
e-Mail:
Zur Kenntnis:SJ NDS_Richtline_Ferienfreizeitenzuschüsse_2023